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Kinderschutzkonzept

Letzte Aktualisierung                                                                  19.07.2023

 

  1. Kooperationspartner

    1. Jugendamt Waldshut
       

  2. Beschwerdemanagement

    1. Persönliche Ansprache aller Angestellten

    2. Schriftliche Beschwerde, per Mail, WhatsApp oder Brief

    3. Telefonische Beschwerde

Die Beschwerden gehen an die Vertrauensperson, welche sich dann um ein Gespräch mit allen Beteiligten bemüht und eventuell notwendige weitere Schritte einleitet.

  1. Vertrauensperson

    1. Stefanie Brust, Sven Nowak
       

  2. Risikoanalyse

    1. Sportangebote für Kinder und Jugendliche

      1. Boulderkurse für 4–6-Jährige (Eltern sind oft anwesend)

      2. Boulderkurse für 6–9-Jährige (Eltern sind oft anwesend)

      3. Jugendkurse ab 10 Jahren

      4. Kindergeburtstage (in Begleitung eines Elternteils)

      5. Ferienkurse für 6–9-Jährige

      6. Schulklassen aller Altersstufen (in Begleitung einer Lehrperson)

      7. Bouldern für geflüchtete Kinder (startet demnächst wieder)

      8. Freies Bouldern während den Öffnungszeiten, ab 14 Jahren ohne Begleitung eines Elternteils möglich.

    2. Welche Räumlichkeiten nutzen wir?

      1. Die Boulderhalle

      2. Den Bewegungsraum für Kinder

      3. Den Gastrobereich

      4. Die Umkleiden und Toiletten

    3. Gibt es abgelegene, nicht einsehbare Bereiche? – Umkleiden im Keller

    4. Können alle Mitarbeitenden alle Räume nutzen? – Ja.

    5. Gibt es Personen, die Zutritt zu den Räumen haben und sich dort unbeaufsichtigt aufhalten? – Andere Mieter/innen des Gebäudes und Reinigungspersonal haben Zutritt zu den Umkleiden und Toiletten.

    6. Werden Besucher/innen, die nicht bekannt sind, angesprochen? – Alle Besucher/innen müssen sich registrieren, bevor sie die Boulderhalle nutzen können.

    7. Gibt es ein Leitbild „zum Schutz vor (sexualisierter Gewalt)“? Nein.

    8. Werden erweiterte Führungszeugnisse regelmäßig von ehrenamtlich und beruflich Mitarbeitenden eingefordert? Von Mitarbeitenden ab 18 Jahren, die an den Kinder- und Jugendangeboten beteiligt sind.

    9. Gibt es Fortbildungen für die Mitarbeitenden im Bereich Schutz vor (sexualisierter Gewalt)? Nein.

    10. Gibt es konkrete Regeln, was im pädagogischen Umgang erlaubt ist? Noch nicht.

    11. Gibt es Körperkontakt und Berührungen? Bei Hilfestellungen oder Bewegungsspielen.

    12. Entstehen durch das Angebot Vertrauensverhältnisse? Ja.

    13. Wieviel Mitarbeitende haben Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen? Während den Kursen sind in der Regel zwei Mitarbeitende anwesend. Eine Person leitet das Kursprogramm, eine Person betreut die Theke. Während den Öffnungszeiten ist in der Regel ein/e Mitarbeiter/in an der Theke, diese steht für Fragen zur Verfügung.

    14. Sind Mitarbeitende allein mit den Kindern und Jugendlichen? Nein, außer sie begleiten ein Kind auf dessen Wunsch hin in den Vorraum der Toiletten.

    15. Wird sexualisierte Sprache toleriert? Nein.

    16. Werden Beleidigungen toleriert? Nein.

    17. Wird jede Art von Kleidung toleriert? Ja.
       

  3. Welche konkreten Risiken ergeben sich aus der Risikoanalyse?

    1. Nicht einsehbare Bereiche im Keller. Die Kinder nutzen die Umkleiden und Toiletten teilweise mit ihren Eltern, teilweise allein. Die Aufenthaltsdauer beträgt selten mehr als fünf Minuten, speziell während eines laufenden Kurses.
      Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung: Auf Wunsch Begleitung in den Keller durch eine/n Trainer/in oder ein weiteres Kind.

    2. Durch fehlende Fortbildungen und konkrete Regeln für den Umgang mit den Kindern und Jugendlichen, kann es Mitarbeitenden schwer fallen problematisches Verhalten zu erkennen und zu handeln.
      Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung: Verstärkte Auseinandersetzung mit dem Thema durch die Erstellung des Kinderschutzkonzeptes und kontinuierlicher Aufbau der Verhaltensregeln und Leitbilds.

    3. Körperkontakt im Sport.
      Maßnahmen zur Abwendung einer Gefährdung: Frage an die Kinder durch den/die Trainer/in, ob eine Hilfestellung überhaupt erwünscht ist. Gespräch mit den Kindern, dass jedes Spiel und jede Übung ohne Nennung von Gründen ausgesetzt werden darf.
      Sensibilisierung der Trainer/innen zum Körperkontakt.
       

  4. Grenzsensible Situationen

    1. Gibt es Situationen bei uns, in denen es notwendig ist, körperliche Grenzen zu überschreiten? Wenn Hilfestellung bei einer Boulderübung benötigt wird. Wenn ein Kind aus Angst nicht allein die Wand herunter klettern kann. Wenn ein Kind sich verletzt. Wenn ein Kind Hilfe beim Toilettengang benötigt. Bei manchen Bewegungsspielen (z.B. Fangen)

    2. Kann jedes Kind und jeder Jugendliche selbst entscheiden, ob die Grenze gewahrt wird? (In dem z.B. das Spiel ausgesetzt wird.) Ja.

    3. Gibt es Gruppendruck? Nein.

    4. Verhaltenskodex (siehe Punkt 9)
       

  5. Interventionsplan bei einer vermuteten Gefährdung

    1. Mögliche Gefährdungen sind körperliche Gewalt, seelische Gewalt, sexualisierte Gewalt, Vernachlässigung (im familiären Kontext).

    2. Mögliche Beteiligte sind Angestellte und ehrenamtlich Tätige der Boulderhalle sowie Gleichaltrige.

    3. Schritt  1: Beschwerde, Beobachtung, Erzählung aufnehmen und dokumentieren.

Schritt 2: Kontakt zur Ansprechperson der Boulderhalle aufnehmen.

Schritt 3: Einbezug weiterer Beratungsinstanzen (anonyme Fallberatung), Kinderschutzhotline (Kinderschutz Hotline) & Jugendamt Waldshut.

Schritt 4: Einbezug, Unterrichtung aller Beteiligten in die einzelnen Schritte.

Schritt 5: Veranlassung weiterer arbeitsrechtlicher und/oder strafrechtlicher Schritte.

Schritt 6: Vorfall abschließend dokumentieren und sicher archivieren.

Schritt 7: Aufarbeitung des Falls innerhalb der Organisation.
 

  1. Überprüfung Schutzkonzept: nach Fertigstellung soll das Konzept einmal jährlich im Team und mit Kindern / Jugendlichen überprüft und aktualisiert werden.
     

  2. Verhaltenskodex

    1. Die individuellen Grenzempfindungen junger Menschen werden ernst genommen und nicht herabgewertet.

    2. Einzelne Kinder oder Jugendliche werden nicht bevorzugt oder benachteiligt. Alle jungen Menschen werden gleichbehandelt.

    3. Das Sprachniveau wird an die jeweilige Zielgruppe und deren Bedürfnisse angepasst (z.B. durch leichte Sprache).

    4. Sexualisierte Sprache (z.B. sexuell getönte Kosenamen), abfällige Bemerkungen oder Beleidigungen werden nicht toleriert.

    5. Unsere Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen und innerhalb der Teams ist von Respekt, Wertschätzung und Vertrauen geprägt. Wir achten Persönlichkeit und Würde der Mädchen und Jungen.

    6. Wir wollen die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichem und seelischem Schaden, vor Missbrauch und Gewalt schützen.

    7. Wir beziehen gegen sexistisches, diskriminierendes und gewalttätiges verbales oder nonverbales Verhalten aktiv Stellung. Abwertendes Verhalten wird von uns benannt und nicht toleriert.

    8. Wir gestalten die Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen transparent in positiver Zuwendung und gehen verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Individuelle Grenzen der Kinder und Jugendlichen werden von uns unbedingt respektiert. Dies bezieht sich insbesondere auf die Intimsphäre von Kindern und Jugendlichen.

    9. Wir bemühen uns, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen, und besprechen diese Situationen offen. Im Konfliktfall ziehen wir (professionelle) fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informieren die Verantwortlichen auf Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.

    10. In unserer Rolle als Mitarbeiter/innen haben wir eine besondere Vertrauens- und Autoritätsstellung. Wir sind uns bewusst, dass jede sexuelle Handlung mit Schutzbefohlenen entsprechende disziplinarische und gegebenenfalls strafrechtliche Folgen hat.

    11. Die Regeln des Verhaltenskodex gelten auch zwischen allen ehrenamtlich Tätigen, und hauptberuflich Beschäftigten.

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